Volkswagen ebnet den Weg für eine engere Zusammenarbeit zwischen MAN, Scania und Volkswagen
Volkswagen erhöht Stimmrechtsanteil an MAN auf 30,47 Prozent.
Wolfsburg, 09. Mai 2011 -Volkswagen geht einen weiteren Schritt auf dem Weg zum integrierten Nutzfahrzeugkonzern aus MAN, Scania und Volkswagen. Ziel dieses Schrittes ist es, eine engere Zusammenarbeit aller beteiligten Unternehmen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund hat die Volkswagen Aktiengesellschaft ihren Anteil an den Stammaktien der MAN SE von 29,9 Prozent auf 30,47 Prozent erhöht. Hierdurch steigt gleichzeitig der Anteil von Volkswagen am Gesamtkapital der MAN SE von 28,7 Prozent auf 29,2 Prozent.
Die bisherigen Gespräche zwischen allen Beteiligten haben bestätigt, dass durch eine engere Zusammenarbeit von MAN, Scania und Volkswagen substanzielle Synergien in den Bereichen Einkauf, Entwicklung und Produktion erschlossen werden können. Allerdings stellen die bislang bestehenden kartellrechtlichen Beschränkungen hohe Hürden dafür dar. Für eine Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen MAN, Scania und Volkswagen sind fusionskontrollrechtliche Genehmigungen und eine weitere Aufstockung des Volkswagen Anteils an MAN erforderlich. Daher hat Volkswagen beschlossen, diese Voraussetzungen zu schaffen, um die bisherigen Schranken zu überwinden und ein vertieftes Zusammenarbeiten zwischen MAN, Scania und Volkswagen zu ermöglichen. Gleichzeitig bleiben für die Zukunft Optionen für die weitere Gestaltung eines integrierten Nutzfahrzeugkonzerns offen.
„Das Nutzfahrzeuggeschäft ist für uns ein hochinteressantes, strategisches Geschäftsfeld. Wir wollen deshalb jetzt den Weg für eine engere Zusammenarbeit zwischen MAN, Scania und Volkswagen ebnen und damit die Voraussetzungen schaffen, um zum Wohle aller Aktionäre Synergien zu heben. Dabei bleiben die markenspezifischen Eigenschaften und alle Geschäftsfelder von MAN und Scania unangetastet. Selbstverständlich respektieren wir die Mitbestimmungs-und Arbeitnehmerrechte in vollem Umfang und stehen zu Standorten und Beschäftigten. Wir wollen gemeinsam mit dem Management und den Mitarbeitern den integrierten Nutzfahrzeugkonzern für alle Aktionäre und Kunden erfolgreich gestalten“, sagte Prof. Dr. Martin Winterkorn, Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft.
Mit Überschreiten der Schwelle von 30 Prozent der Stimmrechte an der MAN SE ist Volkswagen aufgrund der Bestimmungen des deutschen Übernahmerechts verpflichtet, allen außenstehenden Aktionären der MAN SE ein Pflichtangebot zum Erwerb ihrer Aktien an der MAN SE zu unterbreiten. Dieses Angebot wird als Barangebot abgegeben und nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht voraussichtlich spätestens Ende Mai 2011 veröffentlicht werden.
Der Angebotspreis je Stammaktie der MAN SE wird voraussichtlich 95,00 Euro betragen und je Vorzugsaktie der MAN SE deren gewichteten inländischen Durchschnittskurs während der letzten drei Monate entsprechen. Dieser Preis dürfte in einer Größenordnung von rund 60 Euro liegen.
Nach der fusionskontrollrechtlichen Genehmigung und entsprechender Erhöhung des Anteils an MAN kann die Zusammenarbeit zwischen MAN, Scania und Volkswagen intensiviert werden und ein Teil der von den Beteiligten identifizierten Synergien realisiert werden. Ein Großteil der in diesem ersten Schritt zu hebenden Synergien beruht auf einer engen Zusammenarbeit im Bereich der Beschaffung. „MAN und Scania werden durch die engere Zusammenarbeit ihre Profitabilität weiter steigern und damit zusätzlichen Wert für alle Aktionärsgruppen schaffen. Volkswagen als größter Aktionär beider Unternehmen wird von der damit verbundenen Wertsteigerung ebenso profitieren wie alle außenstehenden Aktionäre von MAN und Scania“, ergänzte Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von MAN-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von MAN-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Volkswagen Aktiengesellschaft oder für sie handelnde Personen außerhalb des Pflichtangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar MAN-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs-oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf MAN-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen im Hinblick auf den Volkswagen Konzern, den MAN Konzern und das Pflichtangebot. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen stets Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf in der Zukunft liegende Ereignisse beziehen bzw. von Umständen abhängen, deren Eintritt ungewiss ist. Die Volkswagen Aktiengesellschaft weist darauf hin, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Zusicherung einer zukünftigen Wertentwicklung darstellen und dass die tatsächlichen Unternehmensergebnisse, die Finanzlage, die Liquiditätslage sowie die Entwicklung des Wirtschaftszweigs, in dem der Volkswagen Konzern und der MAN Konzern tätig sind, und das Ergebnis bzw. die Auswirkungen der beabsichtigten Transaktion auf den Volkswagen Konzern und/oder den MAN Konzern wesentlich von der Darstellung in der zukunftsgerichteten Aussage abweichen können. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen wird die Volkswagen Aktiengesellschaft zukunftsgerichtete Aussagen — sei es auf Grund von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus anderem Grund — weder aktualisieren noch öffentlich korrigieren.
In den Vereinigten Staaten von Amerika wird das Angebot ausschließlich durch die Volkswagen Aktiengesellschaft und nicht durch eine andere Person abgegeben werden.








